Neuwagengarantie, Garantieverlängerung, Gewährleistung – was ist was?

Garantieverlängerung und der Gewährleistungsdschungel
08. August 2016
AutoGarantieBlog

Beim Kauf eines Neuwagens billigt der Hersteller einen bestimmten Zeitraum Neuwagengarantie. Das bedeutet, jeder Mangel der über natürlichen Verschleiß bei der Nutzung hinausgeht, muss auf Kosten des Herstellers beseitigt werden. Die Zeiträume bewegen sich je nach Marke und auch Modell zwischen 2 und 7 Jahren, kann aber auch mit einer maximalen Kilometerfahrleistung gedeckelt sein. Sie gilt ab dem Datum der erstmaligen Zulassung (bei einer Tageszulassung daran denken!) und umfasst das ganze Auto mit all seinen Bauteilen. Gesondert davon gibt es meist auch eine Garantie gegen Durchrostung der Karosserie, die meist über einen längeren Zeitraum gewährt wird, aber nur wenn Durchsichten der Karosserie nach Herstellervorschriften im Zuge der Servicearbeiten in einer Vertragswerkstätte lückenlos durchgeführt worden sind. Um die Garantie eines Neufahrzeugs nicht „in Gefahr zu bringen“, müssen die Servicearbeiten nicht gezwungenermaßen bei einer Vertragswerkstatt der jeweiligen Marke durchgeführt werden. Auch eine „freie Werkstätte“, bei der das Jahresservice offiziell in Auftrag gegeben worden ist, darf diese Arbeiten erledigen. Was man dabei aber sehr wohl aufs Spiel setzt, sind sogenannte „Kulanzlösungen“, aber auch „versteckte Rückrufe“, die nur in der Markenwerkstatt stattfinden. Ersteres wird treuen Werkstattkunden meist bei unvorhersehbaren, technischen Defekten noch einige Zeit nach dem Ablauf der Neuwagengarantie zugebilligt und beinhaltet meist eine Kostenbeteiligung, somit einen Rabatt bei Material und/oder Arbeitszeit der Reparatur. Versteckte Rückrufe sind nicht sicherheitsrelevante Verbesserungen, die im Laufe eines geplanten Werkstattaufenthalts automatisch erledigt werden, zum Beispiel ein Softwareupdate der Fahrzeugelektronik. Eine Neuwagengarantie gilt so lange sie zeitlich gewährt wird, egal ob das Auto in der Zwischenzeit den Besitzer wechselt. Doch was passiert nach dem Ablauf dieser sorglosen Zeitspanne?

Garantieverlängerung oder Gewährleistung? Eine einfache Entscheidung.

Der Händler muss ja beim Kauf eines Gebrauchten auch Garantie geben, oder? Nein! Ein Händler ist nur zur einjährigen Gewährleistung verpflichtet. Das bedeutet, dass der Händler für die Reparatur auftretender Defekte aufkommen muss, wenn sie nachweislich schon beim Kauf des Gebrauchten vorhanden waren. Oftmals ist die Beweisführung in solchen Fällen schwierig, denn niemand kann in einen Motor oder ein Getriebe hineinschauen. Noch dazu gilt in der zweiten Halbjahreshälfte der Gewährleistung die Beweislastumkehr. Das bedeutet, dass dem Händler nachgewiesen werden muss, dass er den Mangel wissentlich verschwiegen hat. Eine einfache Möglichkeit diesen Scherereien aus dem Weg zu gehen ist der Abschluss einer Garantieverlängerung beim Gebrauchtwagenkauf. Eine Win-Win Situation für den Händler und den Käufer, die meist auch finanziell zweifellos attraktiv ist. Vor allem zur Zeit beim Autokauf über unser Portal AUTOGOTT.AT.

Garantieverlängerung inklusive – kostenlos!

Nicht nur dass wir von AUTOGOTT.AT transparente Preise und eine kostenlose, schnelle und einfache Gebrauchtwagenbewertung (sollte es ein Eintauschfahrzeug geben) anbieten – auch ein Jahr Garantie zu jedem über AUTOGOTT.AT angefragten und dann beim Partnerhändler gekauften Fahrzeug gibt’s nun gratis dazu. Der entscheidende Unterschied zwischen einer Garantieverlängerung und einer Gewährleistung: es ist wieder, wie beim Neuwagen, jeder Defekt inkludiert. Ein Nachweis ob dieser schon beim Kauf vorhanden war entfällt. Je nachdem, für welches Paket man sich entschieden hat ist der Umfang der Garantie über verschiedene, technische Bereiche des Autos. In der bei einem Kauf über AUTOGOTT.AT inkludierten, kostenlosen Variante deckt die Anschlussgarantie, die als „Reparaturversicherung“ zu verstehen ist, die wichtigsten Baugruppen des begehrten Fahrzeuges. Ein Upgrade auf umfangreichere Pakete ist kostenpflichtig möglich. Diese Garantie hat nicht nur den Vorteil, mindestens ein Jahr (auch eine Verlängerung auf bis zu 3 Jahre ist möglich) sorgenfrei unterwegs sein zu können, sondern sie wirkt sich auch positiv auf den Wiederverkaufswert des Fahrzeuges aus. Wer nachweisen kann, dass sein Auto lückenlos von einer Garantie geschützt war, kann einfach argumentieren dass alle notwendigen Reparaturen in vollem Ausmaß und nach Herstellervorschrift durchgeführt worden sind. Somit garantiert eine Reparaturversicherung auch den optimalen Zustand des Fahrzeugs für den nächsten Besitzer. Mit etwas Glück steigt somit der Restwert in gleichem Ausmaß, wie die Versicherung zu Buche geschlagen hat. Ein nachweislich perfekt gewartetes Auto wird sich auch leichter vermarkten lassen.

Wie komme ich zu den Leistungen der Garantieverlängerung??

Unser Partner CG Cargarantie hat jahrzehntelange Erfahrung im Bereich der Reparaturversicherung und ist auch der erste Ansprechpartner im Schadensfall. Alle Leistungen werden direkt mit dem Versicherer verrechnet, je nach gewähltem Umfang auf die diversen Baugruppen des Autos. Somit empfiehlt sich für besonders schlaue Käufer mit einem spitzen Rechenstift: wenn das begehrte Auto schon einige Zeit auf dem Markt ist, lohnt die Recherche im Internet oder bei einer vertrauten Werkstatt, um gehäufte Defekte bei einem Modell oder einer bestimmten Motorisierung in der Garantie sicher abgedeckt zu wissen. Wie Anfangs schon erwähnt, nützt da auch das grobe Basiswissen nach der Lektüre dieses Textes nicht – die eingeschlossenen Baugruppen sollten bei Abschluss der Garantie exakt hinterfragt werden. Denn versichert ist natürlich wie immer nur das, was in der Polizze steht und wofür man die Prämie bezahlt hat. Mit einzelnen Paketen lässt sich dann eine Reparaturversicherung auf das Niveau einer Neuwagen-Werksgarantie „hochrüsten“, sodass man zu 100% auf der sicheren Seite ist.

Zusammenfassung: eine Garantieverlängerung zahlt sich aus

Eine Garantieverlängerung zahlt sich eigentlich immer aus. Aber vor allem dann, wenn sie kostenlos ist. So wie zur Zeit bei jedem über AUTOGOTT.AT angefragten und dann beim Partnerhändler gekauften Fahrzeug über die Laufzeit von einem Jahr. Der Händler ist, bei schon abgelaufener Werksgarantie, nur verpflichtet, Gewährleistung zu geben. Bedeutet: nur ein nachweislich schon beim Kauf vorhandener Defekt wird repariert. Eine Garantieverlängerung steht aber, wie der Name schon sagt, für eine Quasi-Verlängerung der Werksgarantie. Je nach Umfang der abgeschlossenen Pakete auf die diversen Baugruppen des Fahrzeuges sogar bis zu weiteren 3 Jahren volle Sorglosigkeit beim Fahren. Jeder Defekt über Verschleiß und Wartungsarbeiten hinaus ist gedeckt, was auch beim Wiederverkauf ein gutes Argument ist. Versteckte Defekte sind keine zu erwarten, da eine nötige Reparatur von der Garantieverlängerung gedeckt ist und so selbstverständlich durchgeführt wird. Somit gibt eine Garantieverlängerung von unserem Partner CG Cargarantie ein gutes Gefühl, zur Zeit in Kooperation mit AUTOGOTT.AT sogar völlig kostenlos. Aber auch sonst zahlt sich eine Reparaturversicherung schnell aus und man ist immer mit einem zu 100% zuverlässigen und sicheren Fahrzeug unterwegs.