Kurzparkzone Wien: Bezirke, Länge und Parkpickerl

Wo kann man in Wien eigentlich Parken? Wer in der österreichischen Hauptstadt Auto fährt, hat’s gar nicht so leicht. Nicht überall kann man unbefristet Parken. Stattdessen gibt es in vielen Bezirken Kurzparkzonen.
Stefan Novonty & Marlene Dorn 16. April 2019
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Wien ist die einzige Großstadt in Österreich. In der Bundeshauptstadt leben nicht nur viele Menschen, es arbeiten auch viele Menschen in Wien. Circa 200.000 Menschen pendeln täglich nach Wien um zu ihrem Arbeitsplatz zu gelangen. Viele tun dies mit dem Auto. Um erstens Parkplätze für Anrainer und Anrainerinnen zu schaffen und zweitens den Pendlern die Öffis schmackhaft zu machen, hat Wien die Parkraumbewirtschaftung eingeführt.

In welchen Bezirken gibt es Kurzparkzonen in Wien?

Vor allem in den inneren und dichter besiedelten Bezirken Wiens kommen Kurzparkzonen zum Einsatz. Doch auch wachsende Bezirke sind von den Wiener Kurzparkzonen betroffen.

Folgende Bezirke sind von den Kurzparkzonen betroffen:

  • Die ersten zwölf Bezirke:
    • Wien 1. Bezirk
    • Wien 2. Bezirk
    • Wien 3. Bezirk
    • Wien 4. Bezirk
    • Wien 5. Bezirk
    • Wien 6. Bezirk
    • Wien 7. Bezirk
    • Wien 8. Bezirk
    • Wien 9. Bezirk
    • Wien 10. Bezirk
    • Wien 11. Bezirk
    • Wien 12. Bezirk
  • Einige weitere Bezirke Wiens:
    • Wien 14. Bezirk
    • Wien 15. Bezirk
    • Wien 16. Bezirk
    • Wien 17. Bezirk
    • Wien 18. Bezirk
    • Wien 20. Bezirk
  • Ebenfalls gilt eine besondere Kurzparkzone rund um die Wiener Stadthalle

Somit gilt in 18 von 23 Bezirken in Wien eine Kurzparkzone.

Anrainerparken

An einigen Orten im 1. bis 4., 6 bis 9. und im 12. Bezirk ist allerdings selbst mit gültigen Parkschein kein Parken erlaubt. Diese gekennzeichneten Parkplätze (Halte- und Parkverbotsschilder mit Zusatztafeln „ausgenommen Fahrzeuge mit Parkkleber für den [xx] Bezirk sowie Behinderte“) sind Anrainern, also den Parkplätzen anliegenden Bewohnern, vorbehalten. Dies gilt an jedem Wochentag.

Wie lange gilt eine Kurzparkzone in Wien?

Dass man in einer Kurzparkzone nicht unendlich lange parken darf, sagt ja schon der Name. Jedoch hängt die genaue Länge, in der man in einer Wiener Kurzparkzone stehen bleiben darf, vom jeweiligen Bezirk ab. Darüber hinaus gelten die meisten Kurzparkzonen nur an Wochentagen.

Kurzparkzone Wien für den 1. bis 9. und 20. Bezirk: Hier darf man unter der Woche zwischen 9 bis 22 Uhr (ausgenommen Feiertage) maximal zwei Stunden am Stück stehen bleiben.

Kurzparkzone Wien für den 10. bis 12. sowie den 14. und 18. Bezirk: Wochentags zwischen 9-19 Uhr (ausgenommen Feiertage) beträgt die maximale Parkdauer in diesen Bezirken drei Stunden.

Umgebung Stadthalle: In der Nähe der Stadthalle gilt Montag bis Freitag 9 bis 22 Uhr und Samstag, Sonntag und feiertags von 18 bis 22 Uhr eine maximale Parkdauer von zwei Stunden.

Parkscheine für Kurzparkzonen in Wien

Parken innerhalb einer Kurzparkzone Wiens ist kostenpflichtig. Um in den betroffenen Bezirken parken zu dürfen, muss ein Parkschein gekauft werden. 30 Minuten Parken kosten dabei 1,05 Euro.

Folgende Geschäfte/Möglichkeiten stehen Ihnen zum Kauf zur Verfügung:

  • Tabak-Trafiken
  • Zigarettenautomaten
  • Tankstellen
  • Vorverkaufsstellen der Wiener Linien
  • Fahrscheinautomaten  der Wiener Linien
  • Per Handyparken

Ausnahmen der Kurzparkzonen - das Parkpickerl Wien

Wer in einem Bezirk mit Kurzparkzone wohnt, muss deswegen natürlich nicht alle zwei bis drei Stunden Parkplatz wechseln. Auch muss man nicht bei jedem Parken bezahlen. Stattdessen kann man ein Parkpickerl, formeller auch Parkkleber, beantragen, dank dessen man dann kostenlos in der jeweiligen Kurzparkzone parken darf.

Das Parkpickerl gilt allerdings immer nur im jeweiligen Wohnbezirk.

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Kurzparkzone Bezirksübersicht

1. Bezirk: Innere Stadt

Im ersten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen.

2. Bezirk: Leopoldsstadt

Im zweiten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Taborstraße  und Teile der Praterstraße.

3. Bezirk: Landstraße

Im dritten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Landstraßer Hauptstraße, Teile der Fasangasse, Teile der Erdbergstraße, der Kardinal Nagl Platz und Teile der Marxergasse.

4. Bezirk: Wieden

Im vierten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Wiedner Hauptstraße und ein Teil der rechten Wienzeile.

5. Bezirk: Margarethen

Im fünften Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind die Reinprechtsdorfer Straße und der Matzleinsdorfer Platz.

6. Bezirk: Mariahilf

Im sechsten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Am Samstag gelten auch auf der Linken Wienzeile, beim Naschmarkt, Parkbeschränkungen.

7. Bezirk: Neubau

Im siebten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind die Lerchenfelderstraße, die Mariahilfer Straße und die Neubaugasse.

8. Bezirk: Josefstadt

Im achten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind die Alser Straße, die Josefstädter Straße und die Lerchenfelder Straße

9. Bezirk: Alsergrund

Im neunten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Die einzige Geschäftsstraße im 9. Bezirk ist die Alser Straße.

10. Bezirk: Favoriten

Im zehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Laxenburgerstraße, Teile der Quellenstraße und Teile der Gudrunstraße.

11. Bezirk: Simmering

Im elten Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Simmeringer Hauptstraße, der Enkplatz und die Fuhrygasse.

12. Bezirk: Meidling

Im zwölften Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Meidlinger Hauptstraße, Teile der Pohlgasse, Teile der Rauchgasse, Teile der Tivoligasse, Teile der Reschgasse, Teile der Niederhofstraße und Teile der Hetzendorferstraße.

13. Bezirk: Hietzing

In diesem Bezirk gibt es keine Kurzparkzone.

14. Bezirk: Penzing

Im vierzehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind die Nisselgasse, Teile der Linzer Straße und ein Teil der Hütteldorfer Straße.

15. Bezirk: Rudolfsheim Fünfhaus

Im fünfzehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Sechshauser Straße, Teile der Mariahilfer Straße, Teile der Märzstraße und Teile der Hütteldorfer Straße.

Rund um die Stadthalle gelten eigene Regeln. Hier beträgt die Parkdauer nur 2 Stunden. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 22 Uhr und Samstag, Sonn- und Feiertags von 18 bis 22 Uhr.

16. Bezirk: Ottakring

Im sechszehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Thaliastraße, Hofferplatz, Richard-Wagner-Platz, Schuhmeierplatz, Stillfriedplatz, die Neulerchenfelder Straße, Teile der Ottakringer Straße und der Johann-Nepomuk-Berger-Platz.

17. Bezirk: Hernals

Im siebzehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone nicht ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Ottakringer Straße, Teile der Hernalser Hauptstraße, der Elterleinplatz, Jörgerstraße, Kalvarienberggasse, Dornerplatz und Teile der Hormayrgasse.

18. Bezirk: Währing

Im achtzehnten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstag) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile der Jörgerstraße, Teile der Teschnergasse, Teile des Johann-Nepomuk-Vogl-Platz, Teile der Währinger Straße, Teiel der Martinstraße, Teile der Gentzgasse, Teile der Simonygasse, Teile der Gersthofer Straße, Teile der Ferrogasse und Teile der Salierigasse.

19. Bezirk: Döbling

In Döbling gilt das Parkpikerl ab 1. Juni 2019. Im ersten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 3 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstags) von 9 bis 19 Uhr. Achtung: Für Geschäftsstraßen gelten andere Regelungen. Geschäftsstraßen sind Teile Billrothstraße, Teile der Döblinger Hauptstraße, Coblenzlgasse, Himmelstraße, Teile der Heiligenstädter Straße, Teile des Nußdorfer Platzes, Teile der Sieveringer Straße, Teile der Obkirchergasse und Sonnbergplatz.

20. Bezirk: Brigittenau

Im zwanzigsten Bezirk gilt die Kurzparkzone ganzflächig. Man darf maximal 2 Stunden parken. In Kraft ist die Kurzparkzone Montag bis Freitag (werkstag) von 9 bis 22 Uhr.

21. Bezirk: Floridsdorf

In diesem Bezirk gibt es keine Kurzparkzone.

22. Bezirk: Donaustadt

In diesem Bezirk gibt es keine Kurzparkzone.

23. Bezirk: Liesing

In diesem Bezirk gibt es keine Kurzparkzone.