Grünes Licht für den Lobautunnel

Der Bundesverwaltungsgerichtshof hat heute entschieden, dass der Lobautunnel unter Auflagen gebaut werden darf. Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou ist von diesem Urteil nicht begeistert.
OTS/Stefan Novotny 23. Mai 2018
Lobautunnel

2015 legte das Verkehrsministerium Beschwerde gegen den Bescheid der Umweltverträglichkeitsprüfung ein. Dieser besagte, dass man aus Umweltschutzgründen von einem Bau des Lobautunnels absehen solle. Dabei wäre dieser für die Entlastung der Tangente sehr wichtig. Die S1, die Wiener Außenringschnellstraße, ist unterbrochen. Der Lobautunnel fehlt. Aus diesem Grund kann man sie nur zwischen Vösendorf und Schwechat und zwischen Süßenbrunn und Korneuburg passieren. Zwischen Schwechat und Süßenbrunn liegt die Lobau. 

Kritische Stimmen von den Grünen

Ein Naturschutzgebiet, der Beginn der sogenannten Donauauen und somit die Heimat einer unglaublich großen Artenvielfalt. Vor allem Naturschützer sorgen sich um diese. Wiens Vizebürgermeisterin und Verkehrsstadträtin Maria Vassilakou erneuert ihre ablehnende Haltung gegenüber dem Lobautunnel. „Auch wenn es jetzt einen UVP-Bescheid mit 17 Seiten Auflagen gibt: Das Projekt ist und bleibt ein Milliardengrab, ein teures Prestigeprojekt und gefährdet den Nationalpark. Mit dem Tunnel werden Milliarden an Steuergeld verschwendet, die besser für den Öffi-Ausbau und Investitionen in die Bahn eingesetzt werden sollten“, warnt Vassilakou.

 

Erleichterung bei allen anderen

Die Tangente ist tägliche Stauzone in Wien. Im Früh- und im Abendverkehr kommt kein Verkehrsservice ohne Meldungen von der A23, der Wiener Stadtautobahn, aus. Wie ein Amen im Gebet ist es sicher, dass es zu den Stoßzeiten zu Verzögerungen auf der Strecke kommt. Aus diesem Grund wäre eine Entlastung der A23 von höchster Priorität.
„Das Projekt ist ein weiterer Meilenstein für ein wirkungsvolles Verkehrssystem für die Ostregion. Der Bau der S1 entlastet die Ost Autobahn A4, die Wiener Südost Tangente A23 und den 22. Wiener Gemeindebezirk und bringt damit eine Entlastung für Wien und ein Plus an Verkehrssicherheit, weil der starke Lkw aus den Ortsdurchfahrten verdrängt und am hochrangigen Streckennetz gebündelt wird“, erklärt Verkehrsminister Norbert Hofer. Auch der ÖAMTC freut sich über die Entscheidung. “Der Lobautunnel ist essenziell für die positive Entwicklung der Stadt Wien und der gesamten Ostregion", erklärt Bernhard Wiesinger, Leiter der ÖAMTC-Interessenvertretung.

Auflagen, Auflagen, Auflagen

Vor allem für die Bauphase gibt es von Seiten des Bundesverwaltungsgerichts strenge Vorgaben. So muss zum Beispiel ein lärmmindernder Waschbeton verwendet werden. Gebaut darf nur zwischen 6 Uhr und 19 Uhr werden, und die Baustelle muss mit einer Beregnungsanlage immer befeuchtet werden, dass es zu so wenig Staubentwicklung wie möglich kommt. Die ASFINAG hat dies ohnehin schon berücksichtigt. „Bestmöglicher Schutz von Mensch und Umwelt in der Bau- und Betriebsphase der S1 waren die Grundlage für sämtliche Planungen der ASFINAG. Das bestätigt uns jetzt auch der positive Ausgang des UVP-Verfahrens“, betont Mag.a Karin Zipperer, Vorstandsdirektorin der ASFINAG. 

Bereits im Jahr 2009 wurde die UVP zum größten österreichischen Straßenbauprojekt gestartet. Das „grüne Licht“ durch das Gericht ist daher ein ganz wesentlicher Meilenstein für den letzten noch fehlenden Abschnitt der Umfahrung der Bundeshauptstadt.

2019 plant die ASFINAG den Baubeginn zum Projekt mit 19 Kilometern Länge und einer Investitionssumme von 1,9 Milliarden Euro