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Es stand schon im Koalitionsübereinkommen der Regierung, nun wird es umgesetzt. Zusammen mit Verkehrsexperten der TU Wien hat man sich dazu entschlossen, ein Pilotprojekt zum Rechtsabbiegen bei Rot zu starten. Als Ort wurde Linz dafür erkoren. Auf drei Kreuzungen darf man ab dem 1. Jänner 2019 bei Rot abbiegen:
• Weißenwolffstraße / Garnisonstraße / Derfflingerstraße / Nietzschestraße (Kaplanhofviertel)
• Wiener Straße / Ennsfeldstraße (Stadtteil Ebelsberg)
• Dornacher Straße / Johann-Wilhelm-Klein-Straße (Stadtteil St. Magdalena)
Der Pilotversuch wurde auf ein Jahr befristet. Eine Verlängerung ist nicht ausgeschlossen. In anderen Ländern ist Rechtsabbiegen bei Rot schon gang und gäbe. Auch bei unseren Nachbarn in Deutschland und Tschechien ist es schon teilweise erlaubt.
Es wurde auch ein Kriterienkatalog entwickelt, der genau festlegt, wann Abbiegen bei Rot nicht gestattet werden kann. So ist es zum Beispiel verboten, bei schlechter Einsicht rechts abzubiegen. Sollte eine Ampelanlage vorwiegend zur Sicherung von Schulwegen installiert sein, wird Rechtsabbiegen bei Rot an dieser auch verboten sein. Insgesamt gibt es 11 Ausschlusskriterien.
Vorher- Nachher- Erhebungen an verschiedenen Tagen und zu verschiedenen Tageszeiten sollen die Wirkung dieser Regelung durchleuchten. Videoanalysen sollen dabei unterstützen.
In einem ersten Statement reagiert Österreichs zweitgrößter Autofahrerclub ARBÖ durchwegs positiv auf die geplante Maßnahme, wenn auch zur Vorsicht gemahnt wurde. Verkehrssicherheit muss weiterhin oberste Priorität haben.