„Alles Gute im neuen Jahr! Wir erhöhen die Steuern!“
So, oder so ähnlich könnte ein Neujahrsgruß der Bundesregierung lauten, denn das neue Jahr beginnt mit einer schlechten Nachricht für Autokäufer.
Erhöhung der NoVA bis 2024
Die Normverbrauchsabgabe (NoVA) wird ab 1. Juli nun schrittweise erhöht bis 2024.Aber schon der Neuwagenkauf wird schon jetzt teurer. Denn die motorbezogene Versicherungssteuer orientiert sich nun sowohl an der Leistung (PS), als auch an den CO2 Emissionen. Das macht die NoVA auch. Bei nahezu jeder individuellen Autokonfiguration muss die NoVA neu berechnet werden. Das Gewicht des Neuwagens zählt mehr denn je. Je schwerer das Fahrzeug ist, desto mehr CO2 Steuer ist zu bezahlen.
Der NoVA Stufenplan
Lasten des Neuwagenkäufers gab es schon Anfang 2020. Ab 1. Jänner 2020 wurden die CO2 Werte, die als Grundlage für die Berechnung der NoVA dienen, mit dem sogenannten WLTP Verfahren berechnet. Mit dem WLTP Verfahren wurden realistischere (und damit höhere) CO2 Werte bei den Fahrzeugen gemessen. Dies bedeutete schon in vielen Fällen höhere Kaufpreise bei Neuwagen. Die alte Nova Formel sah so aus:
(CO2 Ausstoß – 115) / 5 = NoVA-Steuersatz
Seit 1.1.2021 wir der Wert 115 um 3 reduziert. Die neue Formel sieht nun wie folgt aus:
(CO2 Ausstoß – 112) / 5 = NoVA-Steuersatz
Dadurch wird der Steuersatz automatisch höher als er es vorher war. Vor 1. Juli 2021 liegt der Maluswert bei 275 g/km, danach nur noch bei 200 g/km. Das bedeutet: Liegt ein Auto darüber, muss man pro Gramm, dass es darüber liegt, 50 Euro (bisher 40 Euro) bezahlen. Und diese Grenze liegt ab 1. Juli 2021 schon bei 200 g/km.
Der bisherige Höchststeuersatz lag bei 32 Prozent. Das bedeutet, dass die NoVA maximal 32 Prozent des Nettokaufpreises betragen durfte. Ab 1. Juli 2021 wird der Höchststeuersatz auf 50 Prozent erhöht. Laut Vizekanzler Werner Kogler betrifft dies in erster Linie nur „die Stinker“. Dass das nicht stimmt, zeigt die Logik. Praktisch jedes Auto mit Verbrennermotor wird teurer.
Das Elektroauto als Profiteur?
Von der Normabgabe befreit bleiben Elektroautos. Und das ist zugleich der Clue des Gesetzes. Man will umweltbewusste Politik vorantreiben und Elektroautos für potenzielle Autokäufer attraktiver machen. Durch die Befreiung der NoVA können in Zukunft Elektroautos preislich noch attraktiver angeboten werden.
Die Elektroautoförderungen bleiben aufrecht. Alles Informationen zu den Förderungen von Elektroautos finden sind in diesem Artikel zusammengefasst.
Welche Auswirkung hat die neue NoVA auf den Gebrauchtwagenmarkt?
Wir erwarten mittelfristig auch eine Erhöhung der Preise von Gebrauchtwagen. Da Neuwagen teuerer werden, werden sich Autokäufer vermehrt am Gebrauchtwagenmarkt umsehen. Die Skepsis gegenüber Elektroautos ist nach wie vor groß. Vor allem in den nächsten Jahren wird der Fokus der Käufer noch an Modellen mit Verbrennermotoren liegen. Dies hat zur Folge, dass mehr Nachfrage am Gebrauchtwagenmarkt herrscht und damit die Gebrauchtwagen mehr kosten werden.