Lockdown light: Der Autohandel hat wieder offen!

(UPDATE) Aufsperren. Zusperrren. Aufsperren. Zusperren. Aufsperren. Was jetzt? Derzeit hat der Autohandel wieder offen. Alle wichtigen Infos zur Corona Situation im Autohandel lesen Sie hier!
Stefan Novotny 08. Februar 2021

Das Land erwacht schön langsam. Erstmals in diesem Jahr dürfen die Autohändler in Österreich wieder ihre Pforten öffen. Der Autohandel hat sich auf die Öffnung sehr gut vorbereitet, um die vorgegebenen Maßnahmen einhalten zu können. Mit Montag, 8.2., durften die Autohäuser in ganz Österreich wieder öffnen. Zu beachten gilt, dass die 20 Quadratmeterregel und die FFP2 Masken-Pflicht auch für den Autohandel gilt.

Kann man trotz Corona Beschränkungen derzeit ein Auto kaufen?

Ja. Ein Auto zu kaufen ist möglich. Für all jene, die in der Zeit des Shutdowns Autos gekauft haben, ist ab jetzt auf jeden Fall eine Abholung möglich. "Click & Collect" galt auch während des Lockdowns für den Autohandel. Seit 8.2. gelten diese Regeln:

  • Die Autohäuser sind wieder geöffnet
  • Die Werkstättenbetriebe bleiben geöffnet
  • Zulassungsstellen bleiben geöffnet

Alle geöffneten Betrieben unterliegen strengen Sicherheitsvorkehrungen. Pro 20 m2 Geschäftsfläche, darf sich nur eine Kundin oder ein Kunde aufhalten. Das Tragen einer FFP2-Maske ist verpflichtend.

Das Anmelden von Fahrzeugen bleibt selbstverständlich weiterhin möglich. Die Zulassungsstellen bleiben für alle Kund*innen zugänglich. Neuanmeldungen und Ummeldungen sie somit möglich. Aber auch hier gilt: Der Mindestabstand von 2 Metern ist einzuhalten, 20m2 Fläche pro Kunde oder Kundin und die FFP2-Masken-Pflicht. Wenn man Motorräder und Fahrzeuge, die über den Winter abgemeldet waren, können nun wieder angemeldet werden.

Für Autohändler beginnt jetzt eine weitere heiße Phase in diesem Jahr. Normalerweise leutet die Vienna Autoshow das Autojahr in Österreich ein. Trotzdem steigt das Interesse an Autos, wie die Anfragen auf AUTOGOTT zeigen. Sollten Sie auf einen Besuch im Autohaus während der Pandemie verzichten wollen, sind unsere Partnerhändler selbstverständlich weiterhin telefonisch oder per E-Mail erreichbar. Sie stehen für Beratungen über ihr jeweiliges Angebot auch weiterhin auf diesem Weg zur Verfügung. Aufgrund von Lieferschwierigkeiten bei bestellbaren Neuwagen liegt der Fokus derzeit eindeutig auf sofort verfügbarer Lagerware. Bei Gebrauchtwagen, Lagerfahrzeugen, Jungwagen und Tageszulassungen kann man gerade jetzt viele Schnäppchen finden. Autohäuser sind vor allem jetzt darauf bedacht, den fehlenden Umsatz so gering wie möglich zu halten. 

Hier kommen Sie zum Gebrauchtwagen-Angebot von AUTOGOTT.AT

Aber auch bestellbare Neuwagen-Angebote werden derzeit bearbeitet. In unserem Konfigurator für alle Marken kann das Wunschauto nach Belieben konfiguriert werden und ein unverbindliches Angebot angefragt werden. Unsere Partnerhändler melden sich in der Regel in weniger als 24 Stunden bei unseren Kund*innen, um über das angefragte Modell zu beraten. Die Lieferzeit für bestellbare Neuwagen beträgt ohnehin oft mehrere Wochen, bis zur Auslieferung sind alle Autohäuser hoffentlich noch immer geöffnet. Und wenn nicht, dann kann man dank "Click & Collect" den Neuwagen trotzdem in Empfang nehmen.

Hier kommen Sie zum AUTOGOTT.AT Konfigurator

Alle Partnerhändler von AUTOGOTT.AT sind aktuell für Sie im Einsatz und betreuen Kund*innen so gut und gewissenhaft sie können. Vor allem telefonisch oder per E-Mail sind die Händler gut zu erreichen.
Auch unser Kundenservice ist erreichbar, am einfachsten unter office@autogott.at.

Werkstätten bleiben geöffnet

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Sollte das aktuelle Auto ein technisches Gebrechen haben, muss man nicht verzweifeln. Werkstätten und Servicestellen haben selbstverständlich weiterhin geöffnet. Trotzdem sollte man nicht gleich zur Werkstatt des Vertrauens fahren, denn nicht alle haben wie vor der Krise geöffnet. Es kann sein, dass es durch die Krise geänderte Öffnungszeiten gibt. Alle geöffneten Werkstätten findet man auf den Seiten der Marken.
Sollte das Pickerl am Fahrzeug ablaufen, braucht man auch nicht zu verzweifeln. Die §57a-Begutachtung wird auch weiterhin durchgeführt. Übrigens: Wenn das Pickerl abgelaufen ist, darf man bis zu vier Monaten mit dem Auto weiterfahren, ohne bestraft zu werden.

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